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   BGH, 31.08.2017 - III ZR 560/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35728
BGH, 31.08.2017 - III ZR 560/16 (https://dejure.org/2017,35728)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2017 - III ZR 560/16 (https://dejure.org/2017,35728)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2017 - III ZR 560/16 (https://dejure.org/2017,35728)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 321a Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 91a SVG, § 321a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht; Erhebung einer Amtshaftungsklage i.R.d. Anerkennung eines Dienstunfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht; Erhebung einer Amtshaftungsklage i.R.d. Anerkennung eines Dienstunfalls

  • rechtsportal.de

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht; Erhebung einer Amtshaftungsklage i.R.d. Anerkennung eines Dienstunfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs - und die Kenntnis des Geschädigten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - III ZR 560/16
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO (BVerfG NJW 2011, 1497 Rn. 24).
  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 11/66

    Die Rechtsfolgen des SVAnpG § 91 a - Ausschluß der Geltendmachung bestimmter

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - III ZR 560/16
    Seit dem Urteil des Senats vom 7. Dezember 1967 zu § 91a SVG (III ZR 11/66, juris Rn. 14) ist geklärt, dass die Verjährungsfrist eines Anspruchs, der Vorsatz des Schädigers voraussetzt, erst zu laufen beginnt, wenn der Geschädigte den Vorsatz kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.
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